Wir
bilden
betrieblicher
Ersthelfer
nach
§
26
Absatz 3 DGUV-Vorschrift 1 aus.
Hier
werden
Grundkenntnisse
in
Erster
Hilfe
nach
§
26
Absatz
3
DGUV-Vorschrift
1
vermittelt.
Wir
gehen
individuell
auf
die
betriebliche
Umgebung und Ihre Wünsche ein.
Gerne
kommen
wir
auch
in
Ihren
Betrieb
um
dort
die
Ausbildung
durchzuführen,
Dieses
kann
an
einem
Tag
oder
an
zwei
verschiedenen
Tagen
erfolgen,
um
den
betrieblichen
Ablauf
so
wenig
wie
möglich
zu
stören.
Für
den
„Betrieblichen
Ersthelfer“
übernimmt
die Berufsgenossenschaft die Gebühren.
•
Behandelt werden unter anderem
erweiterte Maßnahmen bei:
•
Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen
/ Notfällen / Rettungen
•
Besondere Gefahren (z.B. Strom)
•
Kontaktaufnahme / Prüfung der
Vitalfunktionen
•
Störung des Bewusstseins / der Atmung
und des Kreislaufs / Ersticken
•
Wunden / bedrohliche Blutungen / Schock
•
Kopf-, Knochen- und Gelenkverletzungen
•
Verbrennungen/Erfrierungen und
Unterkühlung
•
Sonnenstich / Hitzeerschöpfung /
Hitzschlag
•
Vergiftungen / Verätzungen
•
Unterzuckerung und Krampfanfall
•
Herzinfarkt / Schlaganfall / Asthma
•
Benutzung AED (autom. externer
Defibrillator)